Coronavirus (SARS Cov-2)
- Hinweise zum Infektionsschutz im Notariat -
Sehr geehrte Mandantinnen, sehr gehrte Mandanten,
Zur Anpassung des Geschäftsbetriebs an die aktuellen Gegebenheiten sind Veränderungen der organisatorischen Abläufe in meiner Geschäftsstelle und in der Gestaltung des Beurkundungsverfahrens geboten. Um die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die Betreuung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten unter Wahrung der Gesundheitsbelange aller Beteiligten weiterhin gewährleisten zu können, möchte ich Sie um die Beachtung einiger grundlegender Regeln und Hinweise bitten:
1.
Bitte nehmen Sie vor einer persönlichen Vorsprache in der Geschäftsstelle unbedingt telefonisch oder auf elektronischem Wege Kontakt auf. Ein Zugang zum Büro ohne vorherige Terminvereinbarung ist bis auf Weiteres nicht möglich.
2.
Soweit Sie vor kurzem, d. h. grundsätzlich innerhalb der letzten 14 Tage,
·
mit dem Coronavirus infiziert oder daran erkrankt sind,
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Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden,
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ein Risikogebiet bereist haben
(s. hierzu die Information des Robert-Koch-Instituts, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html),
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typische Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben bzw. gehabt haben,
möchte ich Sie bitten, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten. Rechtlich existieren insoweit verschiedene Lösungen, um eine unaufschiebbare Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos, vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Bestätigung/Genehmigung. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise jederzeit gern zur Verfügung.
Sofern die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z. B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.), wird in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache genommen und sorgfältig geprüft, ob, wie und an welchem Ort eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.
3.
Zur Reduzierung unnötiger Kontakte und zur Vermeidung von Wartezeiten werden Termine zeitlich großzügiger geplant und vereinbarte Termine verlegt. Auf diese Weise möchte ich sicherstellen, dass sich möglichst wenige Mandanten in der Geschäftsstelle begegnen. Ich bitte um Verständnis, dass Terminvergaben damit zugleich nach Dringlichkeit priorisiert werden müssen.
4.
Bei der Wahrnehmung von Terminen möchte ich Sie bitten, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die nicht auch an der Beurkundung selbst beteiligt sind (z.B. Verwandte, Freunde, Kinder etc.). Auch Hunde dürfen gerne zuhause bleiben.
5.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vorgespräche und andere Beratungs- und Besprechungstermine grundsätzlich nur noch telefonisch durchgeführt werden.
6.
In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten biete ich Ihnen an, die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle vorzunehmen.
7.
Um das Risiko einer Ansteckung für Sie sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Notarstelle so gering wie möglich zu halten, bitte ich Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten.
Ich bitte Sie insbesondere darum, die in der Geschäftsstelle befindlichen Aushänge zu beachten, durch welche Sie gebeten werden, das Händeschütteln zu unterlassen, und die im Eingangs- sowie Sanitärbereich befindlichen Handdesinfektionsmöglichkeiten zu nutzen.
Aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen der SächsCoronaSchVO und des an meiner Geschäftsstelle umgesetzten Hygienekonzepts möchte ich Sie bitten, bei der Wahrnehmung von Terminen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zutritt ohne Mund-Nasenbedeckung versagt werden muss. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist, etwa durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Attests, glaubhaft zu machen und bei der Terminvereinbarung anzukündigen.
Ich bitte um Ihr Verständnis. Bleiben Sie zuversichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
L e u k e l, Notar